Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Unterkunftsdienstleistungen und Dienstleistungen die damit verbunden sind.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (weiter nur "AGB") des Hotels Malamut***, das sich an der Adresse: Nové Hamry 18, PLZ 362 21 Nové Hamry (weiter nur "Hotel") befindet, regeln Vertragsbeziehung zwischen dem Hotelbetreiber der Gesellschaft RELAX RESORT Nové Hamry s.r.o. (GmbH), ICO: 03813924, DIC: CZ03813924, Sitz: Nové Hamry 18, PLZ 362 21 Nové Hamry, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Plzen (Pilsen), Abteilung C, Einlage Nr.: 30823 als Unterkunftsdienstleister (weiter nur "Unterkunftsdiensleiter") und physischer oder juristischer Person als Beherbergte (weiter nur "Beherbergte").Auf Basis eines abgeschlossenen Beherbergungsvertrages (weiter nur "Vertrag") leistet der Unterkunftsdienstleister eine Übergangsunterkunft (Recht auf Nutzung der Hotelunterkunftsräumlichkeiten) für den vereinbarten Zeitrahmen, für einen vereinbarten Unterkunftspreis und für Dienstleistungen die mit der Unterkunft verbunden sind.Falls an der Seite des Beherbergten der Verbraucher ist, werden die in diesen AGB nicht geregelten Beziehungen das Gesetz Nr.: 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch (hauptsächlich durch Bestimmungen §§ 2326 bis 2331) (weiter nur "BGB"), falls ein Vertragspartner der Verbraucher ist, werden die Vertragsbeziehungen auch durch das Gesetz Nr.: 634/1992 des BGB über den Verbraucherschutz geregelt, in der Fassung der späteren Vorschriften.Diese Bestimmungen dieser AGB gelten, falls die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.Diese AGB sind an den Internetseiten des Hotels.

 I. Informationspflicht 

1. Die Bestimmungen dieser AGB beinhaltet Pflichtinformationen laut der Bestimmung § 1811 Absatz 2 und § 1820 Absatz 1 BGB und bildet den untrennbaren Teil jedes einzeln abgeschlossenen Vertrages.

2. Der Unterkunftsdienstleister ist zuständig für die Absicherung des veröffentlichten Sachinhaltes der Hotelinternetseiten und gleichzeitig sichert er gespeicherte Daten und Angaben durch nötige Sicherungsmaßnahmen ab.Der Unterkunftsdienstleister erklärt gleichzeitig, dass die auf den Hotelseiten im Internet veröffentlichten Daten alle allgemeinen Bedingungen für Kompatibilität der Hardware und Software jedes normalen Internetznutzers erfüllen.
3. Die Kosten, die mit dem Hotelinternetseitenbesuch verbunden sind, trägt der Beherbergte und zwar laut des Vertrages mit seinem Internetanbieter und seinen Vertragstarifen und Satzungen.

II. Unterkunftsbestellung, Vertragsentstehung 

1. Der Beherbergte bestellt die Hotelunterkunft schriftlich - per Post, per Email oder per Ausfüllen und Absenden des elektronischen Reservierungsformulars auf den WEB-Hotelseiten: www.hotelmalamut.cz, oder telefonisch, oder persönlich.

2. Wichtige Angaben für korrekt ausgestellte Bestellung oder Reservierung sind:
- Name und Vorname des Beherbergten, sein Geburtstag und Geburtsort, Adresse seines  Wohnsitzes und Kontaktdaten (Telefon, Email); im Falle einer juristischen Person oder einer physischen Person, die als Unternehmer bestellen, deren Firma, ICO, DIC und Sitz.

- Person- oder Personenidentifikation, die die Dienstleistung im Anspruch nehmen werden - deren Namen, Alter (falls Beherbergte keine Angaben über andere Person aufführt, wird er als die untergebrachte Person betrachtet), weiter Aufenthaltstermin und Unterkunftskategorie und Bezahlungsart des Dienstleistungspreises.

1.  Jegliche Bestellung und zwar ohne Bezeichnungsunterschied (z.B. Reservation usw.) ist verbindlich im Augenblick deren schriftlichen Bestätigung (per Email) durch den Betreiber auf die Kundenadresse, falls sich aus der Betreiberbestätigung keine andere Verbindlichkeitsbedingung ergibt, z.B. Vorschussbezahlung.

2. Durch die Betreiberbestellungsbestätigung entsteht zwischen Beherbergten und Betreiber eine Vertragsverbindung. Der Betreiber verpflichtet sich die Unterkunftsdienstleistungen im bestätigten Rahmen, Termin und Qualität zu leisten, Beherbergte verpflichtet sich dem Betreiber die vereinbarte Summe für die Dienstleistungen zu bezahlen, eventuell dem Betreiber die Stornogebühren im Falle, dass er die verbindliche Reservierung storniert oder nur teilweise nutzt, zu bezahlen.Die Vertragsbedingungen gelten für alle aufgeführten Personen, die im Vertrag vom Beherbergten angegeben und vom Betreiber bestätigt wurden.

3. Im Falle, dass die Bestellung, die der Beherbergte abgegeben hat, nicht vollständige Angaben beinhaltet oder im Falle weiteren Angaben, die der Betreiber im Bestellungszusammenhang benötigt, ist der Beherbergte verpflichtet seine Bestellung nach der Betreiberaufforderung umgehend zuergänzen. Falls Beherbergte im angegebenen Zeitrahmen nicht umgehend reagiert und zwar bis zu 3 Tagen, wird diese Bestellung als nicht angenommen betrachtet und wird weiter nicht berücksichtigt.

4. Bei einer verbindlichen Bestellung kann der Unterkunftsdienstleister vom Beherbergten eine Anzahlung in der Höhe zwischen 10% und 100 % der Gesamtsumme verlangen, die Anzahlung kann jeder Zeit erhoben werden, er kann eventuell auch die Bestellungsverbindlichkeit oder Bestellungsstornierung damit verbinden.

5. Die Anzahlungsverpflichtung kann laut der Vereinbarung mit dem Unterkunftsdienstleister durch Kreditkartenangaben (Kartenart, Betreiber, Inhaber, Verfallsdatum, Kartennummer, Sicherheitscode), die zur Kartenvorautorisation in der vorgesehenen Höhe der Bezahlung benötigt werden, ersetz werden.

6. Im Falle des nicht Erfüllens der Bedingungen für eine verbindliche Bestellung, ist der Unterkunftsdienstleister berechtigt die Bestellung einseitig aufzuheben und über diese Vertragsaufhebung den zu Beherbergten zu informieren.

 III. Rechte und Verpflichtungen des Beherbergten

1. Durch den Unterkunftsvertragsabschluss entsteht für den Beherbergten das Recht auf gängige Nutzung der reservierten Unterkunftsräumlichkeiten und der Hoteleinrichtung, welche die Hotelgäste üblicherweise und ohne besondere Bestimmungen nutzen dürfen und auf gängige Bedienung, welche mit der Hotelunterkunft verbunden ist.Beherbergte muss seine Rechte im Einklang mit den eventuellen Hotelgästerichtlinien und Hotelgästevorschriften (Unterkunftsregeln), die vom Untekunftsdienstleiter bestimmt wurden, geltend machen.

2. Der Beherbergte ist verpflichtet hoteleigene Unterkunftsregeln, Poolbetriebsregeln, sowie andere vom Unterkunftsdienstleister herausgegebene interne Hotelvorschriften, die mit den Hoteldienstleistungen zusammenhängen, zu achten und einhalten.Der Beherbergte ist verpflichtet die Hotel- und Gemeinschaftsräumlichkeiten, sowie Hoteldienstleistungen ordentlich zu nutzen, so dass dem Unterkunftsdienstleister kein Schaden entsteht.

3. Ohne ausdrücklicher schriftlichen Betreiberzustimmung darf der Beherbergte in Unterkunftsräumlichkeiten oder in den anderen Hotelräumlichkeiten keine Änderungen, Möbel- oder Hotelausstattungsumzug durchführen. Falls er dieses Verbot bricht, ist er verpflichtet die unerlaubte Änderung umgehend in den Ursprungszustand zurückzusetzen, spätestens jedoch vor der Aufenthaltsbeendigung.

4. Der Beherbergte darf ohne ausdrücklicher schriftlichen Betreiberzustimmung keinem Dritten ein Nutzungsrecht für die Unterkunftsräumlichkeiten einräumen.Dieses wird als grober Verpflichtungsbruch des Beherbergten zum abgeschlossenen Vertrag betrachtet.

5. Der Beherbergte hat das Recht eventuelle Mängel, für welche der Unterkunftsdienstleister verantwortlich ist, zu reklamieren. Der Beherbergte ist verpflichtet seine Reklamation umgehend schriftlich dem Unterkunftsdienstleister einzureichen, spätestens innerhalb eines Arbeitstages, so dass eine Mängelbeseitigung vor Ort (d.h. im Hotel), wenn es möglich ist, noch vorgenommen werden kann. Der Anspruch vor Ort ermöglicht die Mängelbeseitigung sofort, bei späterem Anspruch ist ein Nachweis und eine Beurteilungsobjektivität erschwert und somit auch eine ordentliche Reklamationserledigung. Eine Reklamation muss soweit konkret sein, dass man eindeutig den Charakter der reklamierten Mängel erkennen kann, die Umstände derer Feststellung und derer Auswirkung. Der Beherbergte hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, die mit dem Reklamationsanspruch verbunden ist. Der Unterkunftsdienstleister erledigt die angenommene Reklamation im Zeitrahmen, der dem vorgeworfenen Mängelcharakter entspricht. Die Mängelbeseitigung wird für die Dauer, in welcher der Beherbergte keine Kooperation zur Mängelbeseitigung dem Unterkunftsdienstleister eingeräumt hat, verschoben.

6. Der Beherbergte, sowie die mit ihm untergebrachten Personen oder Tiere sind für jegliche Schäden, die er/sie absichtlich oder unabsichtlich in den Hotelräumlichkeiten oder in der unmittelbaren Hotelumgebung verursachen, sowie für die Schäden die ein anderer Gast mit seinem Wissen oder laut dem Beherbergtenwunsch die Hoteldienstleistungen nutzen, verantwortlich. Der Beherbergte ist verpflichtet umgehend den entstandenen Schaden dem Unterkunftsdienstleister zu melden und diesen in vollem Umfang zu ersetzen.

7. Der Beherbergte hat das Recht die Bestätigte Reservierung oder Bestellung zu stornieren (den abgeschlossenen Vertrag zu kündigen) oder vorzeitig seinen Aufenthalt zu beenden nur unter Voraussetzung der Einhaltung der Stornobedingungen, die in diesen AGB aufgeführt sind.

8. Der Beherbergte ist verpflichtet spätestens vor seiner Abfahrt die vereinbarte Summe für geleistete Dienstleistungen samt aller Kosten, auch aus Gründen der besonderen Leistungen, die er selber oder seine begleitenden Gäste in Anspruch nahmen, inklusive der Mehrwertsteuer zu begleichen.

IV. Rechte und Verpflichtungen des Unterkunftsdienstleisters 

1. Unterkunftsdienstleister ist verpflichtet dem Beherbergten wichtige Informationen zur Hotelunterkunft und zum Unterkunftsantritt mitzuteilen. Bei einer verbindlichen Reservierung oder bestätigter Bestellung dem Beherbergten Dienstleistungen in vollem bestätigten Umfang und Qualität zu sichern.

2. Der Unterkunftsdienstleister darf dem Beherbergten respektiv den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleiche Qualität), falls die für den Vertragspartner akzeptabel ist, anzubieten, falls der Unterschied geringfügig und sachlich begründet ist. Sachlich begründet versteht sich der Zustand der Hotelräumlichkeiten, die unbewohnbar geworden sind, wenn sich schon untergebrachte Gäste den Aufenthalt verlängern oder falls Überbelegung oder andere wichtige interne Hotelmaßnahmen, die diesen Schritt bedingen, vorgenommen wurden. Eventuelle Mehrkosten für die Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Unterkunftsdienstleisters.

3. Der Unterkunftsdienstleister hat das Recht seine Dienstleistungen stets in die Rechnung zu stellen, respektiv durchlaufend abzurechnen.

4. Falls der Beherbergte vom abgeschlossenen Vertrag/verbindlicher Reservierung zurücktritt, ist der Unterkunftsdienstleister verpflichtet spätestens bis 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung die bezahlte Anzahlung auf die Unterkunft zurückzuzahlen. Falls dem Unterkunftsdienstleister Stornogebührenanspruch entsteht, bezahlt dieser dem Beherbergten die Differenz zwischen diesen Stornogebühren und der geleisteten Anzahlung. Falls die Verbindliche Reservierung mit Hilfe der Kreditkarte mit der Vorautorisation durchgeführt wurde, ist der Unterkunftsdienstleister berechtigt die Stornogebühren vom Konto des Beherbergten abzubuchen.

V. Dienstleistungspreise

1. Die Dienstleistungspreise die vom Unterkunftsdienstleister im Hotel angeboten werden sind in der aktuellen Unterkunft-Preisliste, in aktuellen Unterkunfts-Paketpreisangeboten, auf den Internetseiten www.hotelmalamut.cz, in den Prospekten und auf den Internet-Hotelportalen.

2. In den Dienstleistungspreisen ist die Tourismusabgabe (Unterkunft, Erholung, usw.), die von der Gemeinde durch verbindliche Anordnung bestimmt wurde, inbegriffen.

 VI. Zahlungsbedingungen 

1. Falls in der Bestellungsbestätigung durch den Unterkunftsdienstleister kein anderer Termin aufgeführt ist, muss die Anzahlung für die bestellten Dienstleistungen bis 5 Arbeitstage nach der Bestellungsbestätigung beglichen werden, spätestens aber 2 Tage vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung im Hotel, seitens des Beherbergten.Falls der Anzahlungstermin der bestellten Dienstleistungen seitens des Beherbergten nicht eingehalten wurde, geht man davon aus, dass der Beherbergte vom Vertrag im Sinne dieser AGB zurückgetreten ist und vom Beherbergten dem Unterkunftsdienstleister keine andere schriftliche Mitteilung zugekommen ist. Falls der Unterkunftsdienstleister auch einer verspäteten Anzahlung der Dienstleistungspreise seitens des Beherbergten akzeptiert, teilt er dies dem Beherbergten schriftlich mit, wobei dann der abgeschlossene Vertrag seine Gültigkeit behält.

2. Der Beherbergte ist berechtigt die vereinbarte Anzahlung oder Bezahlung zu tätigen:

- Banküberweisung aufs Konto des Unterkunftsdienstleisters

- Bargeldüberweisung per Post auf die Adresse des Unterkunftsdienstleisters, wobei für den Bezahlungstag der Zustellungstag bei dem Empfänger betrachtet wird.

- Der Restbetrag der Bezahlung darf nach der Anreise bar in tschechischer Währung oder bargeldlos mit der Karte (VISA, Master Card) an der Hotelreception beglichen werden.

1. Alle Zahlungen müssen zu Gunsten des Unterkunftsdienstleisters, ohne jeglichen Abschläge, d.h. in der vollen Höhe der bestellten Dienstleistungen, erfolgen. 

VII. Unterkunftsdienstleistungen 

1. Bei dem Aufenthaltsantritt weist der Beherbergte seine Identität durch seinen Personalausweis, Reisepass oder anderem Identitätsnachweis nach und legt die Unterkunftsbestätigung vor für die korrekte Gästeeintragung in der Hotelanmeldung.Nach dieser Formalitätenerfüllung wird der Beherbergte untergebracht und ihm werden weitere Hotelinformationen zum Aufenthalt mitgeteilt.

2. Weitere Informationen über Hotelunterkunft findet der Beherbergte in den hoteleigenen Unterkunftsregeln und den hoteleigenen Poolbetriebsregeln.

3. Der Unterkunftsdienstleister betreibt keinen bewachten Parkplatz und ist für die Schäden an Fahrzeugen und den Sachen im Fahrzeuginneren, an lebenden Tieren, falls von ihm nicht schriftlich eine Sach- oder Tieraufbewahrung bestätigt wurde, nicht verantwortlich.

VIII. Vertragsabbruch, Stornogebühren

1. Der Beherbergte hat das Recht den abgeschlossenen Vertrag jede Zeit schriftlich ohne Kündigungsfrist und Kündigungsgrund, jedoch unter unten aufgeführten Bedingungen, abzubrechen. Für Vertragskündigung ohne Kündigungsgrund wird auch die Tatsache betrachtet, falls der Beherbergte sein Aufenthalt laut dem abgeschlossenen Vertrag nicht angetreten ist.

2. Der Beherbergte ist bei der Vertragskündigung ohne Kündigungsfrist verpflichtet dem Unterkunftsdienstleister die Stornogebühren (d.h. Preis für geleistete Tätigkeit - Reservierung und alles was damit verbundenen ist) unter folgenden Bedingungen zu zahlen:

Einzelner Gast und Gruppen bis 10 Personen:

- Bei Aufenthaltsstorno mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Termin - Stornogebühr 0%  Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

- Bei Aufenthaltsstorno weniger als 21 Tage vor dem vereinbarten Termin - Stornogebühr 30% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

- Bei Aufenthaltsstorno weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin - Stornogebühr 50% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

-  Bei Aufenthaltsstorno weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin - Stornogebühr 100% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

- Bei SilvesterAufenthaltsstorno 30 Tage vor dem vereinbarten Termin - Stornogebühr in der Höhe des Preises der Anzahlung.

Gruppe von 10 Personen und mehr

- Bei Aufenthaltsstorno 28 - 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin - Stornogebühr 30% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

- Bei Aufenthaltsstorno 20 - 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin - Stornogebühr 50% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

- Bei Aufenthaltsstorno 13 - 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin - Stornogebühr 75% Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten 

- Bei Aufenthaltsstorno 6 - vereinbarten Ankunftstag oder Nichtantritt - Stornogebühr 100%  Höhe des Preises reservierten Aufenthaltes und Diensten

Der Unterkunftsdienstleister verpflichtet sich keine Stornogebühren im Falle der Stornierung über 28 Tage vor dem angekündigten Anreisetag der Gruppe zu berechnen.Für die nicht Inanspruchnahme bestellter Dienstleistungen im Laufe des Aufenthaltes (Unterkunft, Verpflegung, Pool, Wellness) leistet der Unterkunftsdienstleister dem Beherbergten keine finanzielle oder andere Entschädigung.

1. Im Einklang mit der Bestimmung § 1837, Buchstabe j) BGB entsteht dem Beherbergten kein Recht auf Vertragsrücktritt aus dem Distanzgrund (Fernkomunikationsmittel) oder Abschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unterkunftsdienstleisters. In anderen Fällen ist der Beherbergte zum Vertragsrücktritt nur befugt, falls es das Gesetz bestimmt (vor allem BGB).

2. Der Unterkunftsdienstleister ist berechtigt vom Vertrag in den folgenden Fällen zurückzutreten:

- Der Beherbergte bezahlt nicht die Dienstleistungen zum vereinbarten Termin.

- Aus den Gründen seitens des Beherbergten oder der Person, die die Leistungen empfangen soll und zwar laut dieser AGB, durch absichtlicher Vertragsvereitelung, z.B. im Falle des Nichtantretens oder Nichteinhalten der Dienstleistungsbedingungen, Verletzung der internen Vorschriften und hoteleigenen Unterkunftsregeln.

- Der Beherbergte verletzt grob trotz Warnung (es reicht mündliche Form) seine Vertragsverpflichtungen oder Moral.

- Aus technischen Gründen.

In den oben aufgeführten Fällen hat der Beherbergte kein Anspruch auf finanzielle oder andere Kompensation oder Rückzahlung, falls er schon bezahlt hat, Ausnahme gilt für den Vertragsrücktritt des Unterkunftsdienstleisters aus technischen Gründen - in diesem Fall wird dem Beherbergten die Anzahlung erstattet.

IX.  Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten ab 01. 05. 2019.

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB dürfen zwischen dem Unterkunftsdienstleister und dem Beherbergten ausschließlich schriftlicht individuell angepasst werden.

2. Der Unterkunftsdienstleister räumt sich ein, diese AGB zu ändern und zu ergänzen. Eventuelle Änderungen und Ergänzungen AGB beziehen sich nicht auf schon abgeschlossene Verträge. 

3. Diese AGB sind im Sinne der Bestimmung § 1751 BGB als Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages und deren Fassung publiziert der Unterkunftsdienstleister auf den Hotelinternetseiten.

4. Im Widerspruchsfall der unterschiedlichen Sprachversionen dieser AGB haben die tschechischen AGB Vorrang.

5. Die mitgeteilten persönlichen Angaben des Beherbergten, die in der Bestellung aufgeführt wurden, nutzt der Unterkunftsdienstleister nur zum Vertragsabschluss zwischen dem Unterkunftsdienstleister und dem Beherbergten.

6. Der Verbraucher ist berechtigt sich mit seiner Beschwerde an die Tschechische Geschäftsinspektion, Inspektorat für Pilsner- und Karlsbader Bezirk, die ein Kontrollorgan für juristische und physische Personen, die Produkte auf dem Innenmarkt verkaufen oder dorthin liefern, Dienstleistungen oder andere ähnliche Tätigkeit auf dem Innenmarkt ausüben, Verbraucherkredite anbieten oder Märkte (Markthallen) betreiben, d.h. Aufsichtsorgan der Überwachung über den Verbraucherschutz ausübt, der laut des Gesetzes Nr. 64/1986 Sb., über Tschechische Geschäftsinspektion, in der Fassung der späteren Vorschriften und weiteren Rechtsvorschriften, zu wenden.

Internetseiten der Tschechischen Geschäftsinspektion: www.coi.cz.